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AGB
| 1.1 |
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen StepStone Österreich (im Folgenden "JOBnews.at") und ihrem Vertragspartner. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen JOBnews.at und dem Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftrages und diesen AGB.
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| 1.2 |
Der Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ihn von den AGB von JOBnews.at auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen durch JOBnews.at gelten insofern nicht als Zustimmung zu von den AGB von JOBnews.at abweichenden Vertragsbedingungen.
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| 1.3 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen AGB in Widerspruch stehen, gelten nur insoweit als wirksam, als sie von JOBnews.at schriftlich bestätigt wurden.
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Anzeigenvertrag:
| 2.1 |
Definition:
Ein Anzeigenvertrag ist der Vertrag über die Einschaltung eines oder mehrer Online-Inserate eines Stellenanbieters in den Online-Seiten von JOBnews.at zum Zweck der Verbreitung im Medium Internet.
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| 2.2 |
Vertragsabschluss:
Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn
a) JOBnews.at den Auftrag schriftlich bestätigt. Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt, oder
b) JOBnews.at die Stellenanzeige im Internet verbreitet.
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| 2.3 |
Ablehnungsbefugnis:
JOBnews.at behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nicht zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für JOBnews.at aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Der Vertragspartner wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Für den Fall der berechtigten Ablehnung stehen dem Vertragspartner gegen JOBnews.at keine Ansprüche zu.
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| 2.4 |
Rechte an der Anzeige / Urheberrechte:
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2.4.1 |
JOBnews.at ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, JOBnews.at auf Grund von Ansprüchen Dritter, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen JOBnews.at erwachsen, vollständig schad- und klaglos zu halten. Wird JOBnews.at in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Vertragspartner den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben kann.
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2.4.2 |
Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird mit Vertragsabschluss die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Vertragspartner sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
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2.4.3 |
JOBnews.at erwirbt an allen von ihr erstellten und veröffentlichten Stellenanzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber, u.a. für die Erstellung des HTML-Layouts durch JOBnews.at, ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Vertragspartner oder den für diesen tätige Agentur verbunden. Sofern die von JOBnews.at veröffentlichten Stellenanzeigen durch den Vertragspartner selbst oder eine für diesen tätige Agentur – einschließlich des HTML-Quelltextes – erstellt wurden, räumt der Vertragspartner JOBnews.at das ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Stellenanzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Stellenanzeige stehen. Der Vertragspartner sichert zu, dass er zur Übertragung dieser Rechte berechtigt ist. Insbesondere wird JOBnews.at auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren und daraus resultierende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
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2.4.4 |
Alle von JOBnews.at veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.) unterliegen dem Urheberrecht von JOBnews.at. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich die von JOBnews.at veröffentlichten Informationen, deren Erstellung – einschließlich des HTML-Quelltextes – vom Vertragspartner selbst oder von einer für diesen tätige Agentur übernommen wurde. Der Vertragspartner sichert zu, dass er zur Übertragung der Urheberrechte berechtigt ist. Insbesondere wird JOBnews.at hierdurch auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in Urheberrechte durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren oder hieraus resultierende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
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| 2.5 |
Beginn der Veröffentlichung:
Die Anzeige ist zum vereinbarten Zeitpunkt zu veröffentlichen. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Vertragspartner ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Verzögerungen, die infolge des Inhaltes des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch JOBnews.at nicht zu vertreten.
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| 2.6 |
Ort der Veröffentlichung / Linking / Framing:
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2.6.1 |
JOBnews.at ist aufgrund des Anzeigenvertrages beauftragt, die Veröffentlichung der Stellenanzeigen des Vertragspartners auf ihren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner von JOBnews.at zu veranlassen.
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2.6.2 |
JOBnews.at ist berechtigt, die Stellenanzeigen auch in jedem von ihr frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen. Eine Verpflichtung hierzu besteht mangels gegenteiliger Vereinbarung jedoch nicht.
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2.6.3 |
Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass die von JOBnews.at veröffentlichten Stellenanzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Sollte es zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen JOBnews.at keinerlei Ansprüche herleiten.
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2.6.4 |
Festgehalten wird, dass der Vertragspartner ungeachtet des Anzeigenvertrages mit JOBnews.at berechtigt ist, Dritte mit der Einschaltung eines gleichlautenden Online-Inserates zu beauftragen.
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| 2.7 |
Änderung des Anzeigentextes:
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| 2.7.1 |
JOBnews.at ist verpflichtet, auf Aufforderung des Vertragspartners Änderungen an der durch sie verbreiteten Stellenanzeige des Vertragspartners während des Veröffentlichungszeitraumes vorzunehmen, sofern dies JOBnews.at technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind jedenfalls Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.
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2.7.2 |
Änderungen, die mit geringem Aufwand durch JOBnews.at zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Darüber hinausgehende Änderungen werden nur gegen Entgelt durchgeführt. In diesem Fall wird JOBnews.at den Vertragspartner hierüber unterrichten und die gewünschte Änderung der Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn ihr eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Vertragspartners zugegangen ist.
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Kandidatenpool:
| 3.1 |
Definition:
JOBnews.at bietet Vertragspartnern die Möglichkeit, passwortgesichert und gegen gesonderte Vergütung auf die Datenbank für Stellensuchende (im Folgenden "Kandidatenpool"), in der sämtliche aktuellen Kandidatenprofile gesammelt sind, zuzugreifen. Dadurch können die Vertragspartner die Kandidaten über JOBnews.at einzeln kontaktieren.
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| 3.2 |
Vertragsabschluss:
Der Vertrag über die Berechtigung zum Zugriff auf den Kandidatenpool kommt zustande, wenn JOBnews.at den Auftrag schriftlich bestätigt. Die Schriftform wird auch durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.
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| 3.3 |
Ablehnungsbefugnis:
Die Versendung von Kontaktnachrichten an die Stellensuchenden im Rahmen des Zugriffes auf den Kandidatenpool ist unzulässig, soweit zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt oder JOBnews.at eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. JOBnews.at ist berechtigt, in diesem Fall die Leistungserbringung zu unterlassen und den Zugriff zu sperren. In diesem Fall wird der Vertragspartner unverzüglich unterrichtet. Für den Fall der berechtigten Ablehnung stehen dem Vertragspartner gegen JOBnews.at keine Ansprüche zu.
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Preise:
| 4.1 |
Die Preise von JOBnews.at bestimmen sich – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – nach den jeweils gültigen Preislisten, die im Internet online über die Domain von JOBnews.at „JOBnews.at.at.“ abrufbar sind. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zuganges des Antrages des Vertragspartners von JOBnews.at im Internet veröffentlicht ist.
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| 4.2 |
Sämtliche von JOBnews.at genannten Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive sämtlicher Steuern.
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Zahlungsbedingungen:
| 5.1 |
JOBnews.at erstellt die Rechnung unverzüglich nach der Auftragserteilung und übersendet diese dem Vertragspartner. Zahlungen an JOBnews.at haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von JOBnews.at namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von JOBnews.at bekannt gegebenen Konto maßgebend.
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| 5.2 |
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen spesen- und abzugsfrei unverzüglich nach Zugang der Rechnung an den Vertragspartner zu leisten.
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| 5.3 |
Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die Bezahlung des Kaufpreises andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Vom Vertragspartner sind die Mehrwertsteuergesetze zu berücksichtigen.
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| 5.4 |
Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist JOBnews.at berechtigt, Verzugszinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu berechnen. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle sonstigen prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von JOBnews.at beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen. Sofern JOBnews.at das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 4,-- zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge der Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten von JOBnews.at anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. Gegen den Vertragspartner geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.
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| 5.5 |
Bei Zahlungsverzug entfallen die dem Vertragspartner allenfalls eingeräumte Rabatte.
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| 5.6 |
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner – aus welchen Gründen auch immer - ist mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig.
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| 5.7 |
Für den Fall des Zahlungsverzuges oder der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners ist JOBnews.at berechtigt, die vertragliche Verpflichtungsausführung von Aufträgen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. In diesen Fällen ist JOBnews.at auch berechtigt, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen. Weiters ist JOBnews.at in diesen Fällen berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
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Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtumsanfechtung:
| 6.1 |
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Einschaltung ist vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach der Veröffentlichung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels zu prüfen. Feststellbare Mängel sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche detailliert schriftlich JOBnews.at mitzuteilen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Einschaltung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewähr- oder Schadenersatzansprüche, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
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| 6.2 |
JOBnews.at behält sich das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung/Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Preisminderung oder Wandlung können nur verlangt werden, sofern kein weiterer Verbesserungsversuch dem Vertragspartner zumutbar ist.
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| 6.3 |
Die Haftung von JOBnews.at ist auf Schäden, die bei der Stellenanzeige selbst auftreten, beschränkt; die Haftung von JOBnews.at für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Haftung von JOBnews.at für Schäden wegen leichter oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat Verursachung, Rechtswidrigkeit und Verschulden zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis vom Schaden, jedenfalls in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung.
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| 6.4 |
Die Stellenanzeigen durch JOBnews.at basieren ausschließlich auf den vom Vertragspartner erteilten Selbstauskünften und werden auf ihre inhaltliche Richtigkeit von JOBnews.at nicht geprüft. JOBnews.at kann daher von unrichtigen Angaben nicht zur Haftung herangezogen werden. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt daher allein der Vertragspartner die Verantwortung.
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| 6.5 |
Da die Vertragspartner einen Login-Namen sowie ein Passwort benutzen, sind sie für diese selbst verantwortlich und haften für Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung oder Verlust entstehen.
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| 6.6 |
Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von JOBnews.at, wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten. Soweit als möglich werden diese Arbeiten im Netz bekannt gegeben. Bei Unterbrechungen – aus welchen Gründen auch immer – können Ansprüche gegen den Betreiber nicht gestellt werden. Unterbrochene Übertragungen, die auf Netzausfälle zurückzuführen sind, auf die JOBnews.at keinen Einfluss hat, sowie unterbrochene Übertragungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, können gegenüber JOBnews.at keine Ansprüche begründen.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht:
| 7.1 |
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis, an welchem JOBnews.at als Vertragspartner beteiligt ist, ist die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.
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| 7.2 |
Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit des österreichischen Rechtes vereinbart. Die Vertragssprache ist deutsch.
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Sonstiges:
| 8.1 |
Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
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| 8.2 |
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgeben von Schriftformerfordernis.
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| 8.3 |
Der Vertragpartner hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Vertragspartner zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.
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